Der Satzungsentwurf:
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr:
§ 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Flüchtlingshilfe Sehnde“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V."
§ 1 Nr. 2 Der Verein hat seinen Sitz in 31319 Sehnde.
Der Verein wurde am _____________ errichtet.
§ 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 1 Nr. 4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 1 Nr. 5 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck des Vereins:
§ 2 Nr. 1 Zweck des Vereins ist die Förderung und Hilfe für Flüchtlinge, die sich in der Stadt Sehnde aufhalten, weil sie aus Ihren Heimatländern geflohen sind, um in Deutschland Asyl zu erhalten. Die Integration dieser Menschen in die Stadtgemeinschaft soll erreicht werden, der interkulturelle Austausch und die Pflege einer Willkommenskultur für Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, sowie die Integration von Flüchtlingsunterkünften in die örtliche Nachbarschaft und die Verständigung der Nachbarn mit Flüchtlingen soll gefördert werden.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Übernahme von Patenschaften für Familien & Einzelreisende,
- Unterstützung und Begleitung Flüchtlingsfamilien und einzelreisenden Flüchtlingen,
- Annahme von gespendeten Fahrrädern und deren Abgabe an Flüchtlinge,
- Deutschunterricht mit Kinderbetreuung,
- Vermittlung und Begleitung zu den Behörden,
- Errichtung und Betreiben eines „Kontaktbüros“ für Flüchtlinge (Übersetzungshilfen, Korrespondenz, Telefonate),
- Organisation von Begegnungstreffen zum interkulturellen Austausch zwischen Flüchtlingen und der ortsansässigen Bevölkerung
Zu diesem Zweck arbeitet der Verein, mit der Stadt Sehnde und anderen Initiativen wie z.B. „ENAS“ („Ehrenamtliches Netzwerk für Asylsuchende in Sehnde“) zusammen.
§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Nr. 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§ 2 Nr. 6 Der Verein ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erfüllung
des Vereinszwecks dienen und dieser Satzung nicht entgegenstehen.
§ 2 Nr. 7 Der Verein ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Er ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen
zu errichten.